Konzepte

Beratungskonzept

Beratung bezieht sich an unserer Schule auf Eltern, Kinder, KollegInnen sowie das Betreuungsteam und wird als konstruktives Handeln aller an Schule Beteiligten verstanden. In unserem Selbstverständnis erachten wir das Beraten als professionelle unabdingbare Handlungskompetenz, welche im Schulalltag eine hohe Priorität besitz.

 

Schulanfang

  • Anmeldetag:
    • Gespräche der Schulleitung mit den Eltern
    • Lehrerinnen führen ein spielerisches Verfahren durch, um einen Eindruck über die basalen Fähigkeiten und  die sprachliche Entwicklung der Kinder zu bekommen
  • ggf. Gespräche der Schulleitung mit den Eltern, um eine gezielte Förderung zu initiieren oder um eine vorzeitige Einschulung zu klären
  • Gespräche der LehrerInnen/Schulleitung mit den MitarbeiterInnen der Kindertageseinrichtungen
  • nach den Osterferien: Schulspiel zur Feststellung der Sozialkompetenz
  • vor den Sommerferien: Elternabend, die Schulleitung informiert über wichtige Abläufe im System Schule, die Klassenlehrerinnen stellen sich vor
  • nach den Sommerferien: Beobachtung einzelner Kinder durch Schulleitung oder Kolleginnen

 

Begleitung der Schülerinnen und Schülern und deren Eltern in Erziehungs- und Bildungsfrage

  • 2 Elternsprechtage pro Schuljahr
  • 2 Klassenpflegschaftsabende pro Schuljahr
  • Wöchentliche Sprechstunde
  • Beratungsgespräche vor der Anmeldung an den weiterführenden Schulen
  • Teilnahme an den Erprobungsstufenkonferenzen der weiterführenden Schulen
  • Konfliktmanagement (siehe Kapitel Erziehung)

 

Beschwerdemanagement

  • Eltern führen bei Beschwerden zu pädagogischen oder organisatorischen Maßnahmen der Lehrerinnen zunächst ein Gespräch mit der jeweiligen Lehrerin.
  • Sollte sich keine Klärung ergeben, wird ein Gespräch mit der Schulleitung, der Lehrerin und den Eltern geführt.
  • Sollte sich der Sachverhalt nicht klären lassen, kann die Schulaufsicht zur Beratung hinzugezogen werden.
  • Alle Gespräche sollen dem Wohl des Kindes dienen und dabei höflich und möglichst sachlich geführt werden.
  • Ziel aller Gespräche ist es, einen Konsens zu finden, der Eltern und LehrerInnen in ihrem Bemühen um das Wohl des Kindes weiterhilft.

 

Kollegiale Beratung

  • Wir gehen als Kollegium offen und ehrlich miteinander um, hören einander zu und beraten einander.
  • Die Lehrerinnen der Parallelklassen arbeiten thematisch eng zusammen.
  • Als Ansprechpartner bei Schwierigkeiten steht auch der Lehrerrat zur Verfügung.

 

Beratung von und mit Kindern

Grundlage der Beratung der Kinder ist die Pflege des demokratischen sprachlichen Handelns in den Klassen. Dazu zählen: (nähere Erklärung im Kapitel „Erziehung“)

  • Einführung und Nutzung der Giraffensprache ab Klasse 1 (gewaltfreie Kommunikation)
  • Klassensprecher und Klassenrat ab Klasse 1, 2. Halbjahr
  • Schülerparlament
  • regelmäßige Reflexionsphasen zu Inhalten und Methoden des Unterrichts
  • Einübung kommunikativer und kooperativer Lernformen
  • Ausbildung von Streitschlichtern in Klasse 3, 2. Halbjahr, Ausübung der Streitschlichterämter in Klasse 4
  • Patenklassen (Kinder der 4. Klassen begleiten die Kinder der 1. Klassen)
  • Kindersprechstunde

Zur Bewältigung von Konflikten gibt es auch die Beratungsmöglichkeit durch LehrerInnen, ggfs. auch durch die Schulleitung.

 

 

Konzept offener Ganztag

 

Unser Schulprogramm soll im offenen Ganztag fortgeschrieben werden. Pädagogische Schwerpunkte und Konzepte werden im Ganztag weitergeführt.

 

  • Die Kinder haben täglich Gelegenheit zum freien Spiel.
  • Die Angebote im Nachmittag umfassen die Bereiche Bewegung und kreatives Gestalten und andere.
  • Das Mittagessen soll Raum geben für gemeinsame Mahlzeiten mit dem Hintergrund der gesunden Ernährung.
  • Die Hausaufgabenbetreuung wird in den Klassen 2 - 4 von Betreuungspersonal jahrgangsgebunden und kontinuierlich in enger Absprache mit den Klassenlehrerinnen durchgeführt. Die Hausaufgabenbetreuung in den 1. Klassen übernehmen Lehrerinnen.

 

Zusammenarbeit von Betreuungspersonal und Lehrerkollegium

  • Regelmäßig findet eine Konferenz des Betreuungsteam gemeinsam mit Lehrerkolleginnen und Schulleitung statt. Inhalte sind pädagogische Vorhaben und fallbezogene Beratungen.
  • Betreuerinnen und Lehrerinnen befinden sich in kontinuierlichem Austausch bezüglich einzelner SchülerInnen.
  • Wöchentlich findet ein Austausch zwischen Schulleitung und Teamleitung statt.
  • Schulpflegschaft und Schulkonferenz wird durch die Schulleitung regelmäßig über die Belange des offenen Ganztags informiert.
  • Gemeinsame Evaluationen finden im Sinne der Qualitätssicherung und -entwicklung statt.

 

Räumliche Situation

  • Im Untergeschoss befinden sich ein Spiel- und Bastelraum sowie die Mensa und Küche.
  • Im ehemaligen Hausmeisterhaus befinden sich weitere Bastel- und Spielräume.
  • Die Turnhalle wird für offene Angebote und für Sport- AG`s genutzt.
  • Die Klassenräume werden für die Hausaufgabenbetreuung und weitere Angebote genutzt.
  • Computerraum und Bücherei werden für thematische Arbeitsgemeinschaften genutzt.

 

Außerschulische Partner

  • Es besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Schule, dem Träger Stadtsportbund und der Stadt Duisburg. Es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen der Schule und dem Stadtsportbund statt.

 

Beteiligung der Eltern und Kinder

  • Eltern- und Kinderwünsche werden durch regelmäßige Abfragen erfasst und wenn möglich umgesetzt, besonders im Bereich des Freizeitangebotes.
  • Die Eltern unterstützen uns durch ihre Erziehungsarbeit in der Qualitätssicherung.
  • Eltern werden durch Informationstafeln und Briefe informiert.
  • Bei Bedarf werden Gespräche mit Eltern, Kindern, Betreuerinnen und ggf. auch Lehrerinnen oder Schulleitung geführt.

 

Aufnahmekriterien für den offenen Ganztag

  1. Berufstätigkeit alleinerziehender Elternteile (unter Vorlage eines Nachweises)
  2. Berufstätigkeit beider Erziehungsberechtigter (unter Vorlage eines Nachweises)
  3. Soziale, emotionale Bedarfe bei Kindern, familiär belastende Situation
  4. Dringender Förderbedarf der Kinder
  5. Bei Schulwechsel, wenn die Kinder in der vorherigen Schule in einer OGGS angemeldet waren.
  6. Geschwisterkinder